Der Bundesrat fordert mehr Gesundheitsdatenschutz.
Im Fokus der Entschließung, die an die Bundesregierung weitergeleitet wurde, liegt insbesondere das Self-Tracking für pirvat Versicherte durch Apps (z.B. Fitnessapps) um bessere Tarife im privaten Versicherungsbereich zu erlangen.
“Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher dafür zu sorgen, dass die laufende (automatisierte) Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung unabhängig von der Einwilligung der versicherten Person für unzulässig erklärt wird”
Alles in allem bin ich ja persönlich der Meinung, dass man Menschen selbst überlassen müsste, welche Daten sie freiwillig an ihre private Versicherung weiterleiten um einen etwaigen Vorteil durch gesunde Lebensweise zu erlangen. Natürlich nur nach eingehender Aufklärung und dem Verbot des Veräußerung der Daten.
Derzeit besteht,zumindest im privaten Versicherungsbereich, bereits teilweise eine negative Risikoanalyse, sei es das Alter, Raucher usw. der die Tarife bestimmt. Das Self Tracking ist/ wäre hingegen ein “positiver” Ansatz, der Menschen motivieren soll, sich “gesund” zu verhalten um entsprechende Risiken für den Versicherer zu minimieren, um entsprechende günstigere Tarife zu erlangen.
Auch wenn ich die Gefahren eines solchen Self Tracking durchaus als sehr hoch ansehe in Hinblick auf Missbrauch, und ich immer einen teureren Tarif in Kauf nehmen würde, ohne etwaige Datenübermittlung, so ist es doch noch immer meine freie Entscheidung.
Der Bundesrat begründet die Entschließung damit:
“Es gilt, das Grundprinzip von Versicherungen als eine Institution zur Übernahme von Risiken des Lebens durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig zu sichern. Diesem Grundprinzip läuft eine laufende automatisierte Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten zur Tarifgestaltung, etwa durch Fitness-Tracker, zuwider. Die laufende Datenübertragung ermöglicht es, umfassende individuelle Gesundheitsprofile zu erstellen, insbesondere, wenn die Daten aufgrund einer Einwilligung mit anderen Datenmengen zusammengeführt werden. Diesem Risiko werden sich voraussichtlich lediglich diejenigen Personen aussetzen, bei denen ein geringes Krankheitsrisiko angenommen
werden kann. Es könnten sich somit Tarife etablieren, die vorwiegend Personen mit „guten“ Risiken vorbehalten sind und daneben solche Tarife, in denen sich Personen mit vermeintlich „schlechten“ Risiken versichern müssen”
Vor dem Hintergrund müsste man ja auch die teilweise bei Versicherung bestehende Praxis den Tarif von analog erhobenen Daten, ob man Raucher ist oder Risiko Sportarten ausübt, abhängig zu machen verbieten.
Keine Ahnung, ob ich gerade einem Denkfehler auferlegen bin, aber letztlich sehe ich den Unterschied nicht wirklich, außer dass die automatisierte Datenerhebung durch Self Tracking wesentlich anfälliger für Missbrauch empfinde. Und da müssen natürlich Regelungen geschaffen werden, dass diese Daten nicht verkauft werden dürfen und entsprechend gesichert sind.
Wie steht ihr zu dem Thema ?