Die FDP hatte im August im Bundestag eine kleine Anfrage bezüglich der konkreten Umsetzung der Urhebrrechtsrichtlinie und ob die Bundesregierung bei der Umsetzung von Artikel 17 in nationales Recht Uploadfilter für vermeidbar hält, eingereicht. Mittlerweile wurde die Anfrage beantwortet, aber die Antwort ist leider im DIP bislang nicht öffentlich abrufbar.
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2523/252384.html
Wenn man von dem Artikel im Handelsblatt ausgeht, dem die Antwort auf die Anfrage der FDP im Wortlaut vorliegt, scheint die Verzweiflung in der Bundesregierung, wie man den Artikel 17 ohne Uploadfilter in nationales Recht umzusetzen will, groß zu sein.
“https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/eu-urheberrecht-streit-um-artikel-17-bundesregierung-findet-keine-alternativen-zu-uploadfiltern/25020802.html”
Gamestar:
https://www.gamestar.de/artikel/eu-urheberrechtsreform-umsetzung-in-deutschland-ohne-upload-filter-schwierig,3349112.html
Da gilt es nun für uns nachzulegen…