Heute fand so nebenbei eine Debatte im Innenausschusses über ein, doch sehr eilig eingebrachtes Gesetz über die Entfristung der Terrorismusbekämpfungsgesetze statt
Das unter Rot Grün beschlossene Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 welches den staatlichen Behörden und Geheimdiensten, unter dem Eindruck von 9/11, sehr umfangreiche Befugnisse zur Überwachung des öffentlichen Lebens zum Zwecke der Terrorbekämpfung einräumte, ist eigentlich befristet gewesen.
Diese Befristung hatte den Zweck, dass man die einzelnen eingeführten Maßnahmen in einer Debatte nochmals abwägt, auf ihren Sinn und Zweck überprüft und ob man sie tatsächlich in Abwägung zu den Grundrechtsreingriffen aufrechterhalten kann.
Da Überwachung aber so beliebt ist, wurde dieses Gesetz immer wieder und wieder verlängert.
Eine gute Zusammenfassung dazu findet man hier:
Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben nun einen Entwurf eines Gesetzes im Schnellverfahren eingebracht, nach dem das damalig befristete Terrorismusgesetz entfristen soll.
Die Evaluation, die dazu vorliegt, liest sich, wie heute ein Abgeordneter der FDP richtig anmerkte, wie ein Wunschzettel der Geheimdienste.
Die Entfristung manifestiert die Überwachung der Bevölkerung dauerhaft.
Sprich Überwachung der:
- Konto- und Überweisungsdaten,
- Postwege,
- Informationen des Luftverkehrs,
- Informationen zur Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen
- Ortung von Handys
- die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung
- usw. die Liste ist lang
Dass nun ohne erneute Debatte diese ganzen Maßnahmen von Dauer sein sollen, kann eigentlich nicht hingenommen werden.
Und wieder bewahrheitet es sich, dass Maßnahmen, die unter dem Eindruck schrecklicher Geschehnisse getroffen werden, ggfls. nie mehr rückgängig gemacht werden.