Im Bundestag wird am Freitag den 27.09 in erster Lesung das Gesetz zur digitalen Versorgung im Gesundheitsbereich behandelt.
Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf
Wesentlicher Inhalt ist:
Zusammenfassung
Versicherte erhalten Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen:
Es wird ein Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen und ein Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte etabliert, mit dem über die Leistungserbringung in der Regelversorgung entschieden wird.
Telematikinfrastruktur wird erweitert:
Es werden Apotheken und Krankenhäusern Fristen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur gesetzt. Weitere Leistungserbringer erhalten die Möglichkeit sich freiwillig anzuschließen (Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegeeinrichtungen).
Telemedizin wird gestärkt:
Telekonsilien werden in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet. Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Videosprechstunde werden vereinfacht.
Verwaltungsprozesse werden durch Digitalisierung vereinfacht:
Der freiwillige Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse kann elektronisch erfolgen. Zudem dürfen Kassen auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren. Der Einsatz des elektronischen Arztbriefes wird weiter gefördert und die Voraussetzungen für die elektronische Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in den Regelwerken der Selbstverwaltung geschaffen.
Förderung digitaler Innovationen durch Krankenkassen wird ermöglicht: Krankenkassen können die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und dazu im Rahmen des Erwerbs von Investmentvermögen bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen.
Innovationsfonds wird fortgeführt und weiterentwickelt:
Die Förderung über den Innovationsfonds wird bis 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich fortgeführt. Das Förderverfahren wird an mehreren Stellen weiterentwickelt. Zudem kann zukünftig die Entwicklung von Leitlinien über den Innovationsfonds gefördert werden.
Verfahren zur Überführung in die Regelversorgung wird geschaffen:
Es wird ein Verfahren geschaffen, mit dem nachweislich erfolgreiche Versorgungsansätze aus Vorhaben des Innovationsfonds in die Regelversorgung überführt werden.
Regelungen zur Datentransparenz werden weiterentwickelt:
Bestehende gesetzliche Regelungen zur Datentransparenz im Kontext der Nutzung von Sozialdaten der Krankenkassen zu Forschungszwecken werden erweitert und die Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentren weiterentwickelt.
Die gesetzliche Grundlage für eine ePa (elektronische Patientenakte) ist zwar aufgrund des erhöhtem datenschutzrechtlichen Regelungsbedarf nicht aufgenommen worden, aber man versucht die Grundlagen für deren Einführung zu schaffen. Durch die Erhöhung des Drucks auf die Ärzte mittels weiterer Honorarkürzungen bei Nichtanschluss an die Telematik-Infrastruktur will man wohl den flächendeckenden Anschluss schnellst möglich Erreichen.
Der Bundesrat hat insbesondere Weiterentwicklung der Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentrum unter dem Aspekt des Sozialdatenschutzes sehr kritisch gesehen.
(Seite 89 in der Begründung)
Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung steht ja bei uns Piraten aber natürlich immer auch im Spannungsverhältnis zum Datenschutz. Gesundheitsdaten und Sozialdaten sind höchst sensibel und stehen unter den höchsten Anforderungen für den Datenschutz.
Ich persönlich halte digitale Innovationen im Gesundheitsbereich ja immer sehr spannend. (da ich keine ärztliche Ausbildung habe, kann ich nicht beurteilen, ob das spannende dann auch medizinisch notwendig ist ;-)) nur müssen auch die Risiken für etwaigen Missbrauch von sensiblen Gesundheitsdaten soweit es geht minimiert werden. Da bedarf es nicht nur rechtlich sauberer Lösungen, sondern auch technisch saubere.
Gegenüber den Gesundheits-Apps die man zukünftig verordnet bekommen kann, stehe ich persönlich doch ein wenig kritisch gegenüber, da mir allein schon der Vertriebsweg und die Anbieter unklar sind.
Der Entwurf bringt da für mich auch nicht wirklich Klarheit rein. Zwar sollen die Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft werden, aber die bereits im Moment vom BfArM zertifizierten Apps nehmen es mit der Datensicherheit und dem Datenschutz wohl nicht ganz so ernst, wie man in dem nachfolgendem Artikel lesen konnte.
Unter dem vom Bundesrat in den Fokus gestellte Forschungszentrum, kann ich mir persönlich auch nach Sichtung der Begründung nicht wirklich etwas vorstellen.
- Wie steht ihr zu den geplanten Projekten ?
- Habt ihr Meinungen Ansichten über das Gesetzesvorhaben ?
- Welche Positionen haben wir im Programm zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ?
- was plant die AG Gesundheit diesbezüglich vielleicht noch programmatisch zu ergänzen?
PS und im Generellen gefragt
- Interessieren sich die Forenteilnehmer im allgemeinen für aktuelle Gesetzesvorhaben und die Diskussion darüber ?
Zu einem Kernthema 