Mitte der 90er hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Immobilien zu einem unterbewerteten Listenpreis in die Vermögenssteuer eingerechnet werden und das unverhältnismäßig ist. Statt die Immobilien höher zu bewerten, damit sogar eine höhere Steuer erheben zu können und die Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen, wurde die komplette Vermögenssteuer abgeschafft. Für mich ist das einfach nur kurios. Habe ich das so richtig in Erinnerung und wie seht ihr das mit der Vermögenssteuer?
Zitat Wiki:
Statt Immobilien, wie vom Urteil gefordert, höher zu bewerten und damit stärker zu besteuern, entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer – auch wegen des damaligen Einkommensteuer-Spitzensatzes von 53 % plus Solidaritätszuschlag – nicht mehr zu erheben. Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben.
Randnotiz: Die Einkommenssteuerspitzensatz wurde ja seit die Vermögenssteuer außer Kraft gesetzt auch von 53 Prozent auf mittlerweile 42 Prozent gesenkt. So greift die Argumentation, dass es in der BRD ja einen hohen Einkommenspitzensteuersatz gebe und es aufgrund dessen keine Vermögenssteuer brauche nicht mehr. Die Argumentation, dass es aufgrund von einer hohen Einkommensteuer keine Vermögenssteuer brauche, finde ich sowieso etwas daneben.