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Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon tessarakt » 09.06.2009 19:55

Jan hat geschrieben:Zu Bedenken: Bei 1000 zahlenden Mitgliedern hat die Partei Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge von MINDESTENS 36 kEUR, zuzüglich natürlich Spenden (insbes. auch die freiwilligen 1% des Einkommens). Da kommt so einiges zusammen, wenn auch vllt. keine 170kEUR. Zählen Spenden, die jetzt noch kommen, für die Wahlkampfkostenerstattung? Denn ich kann mir gut vorstellen, dass viele bereit sein werden zu spenden, wenn klar ist, dass jeder Euro vom Staat verdoppelt wird.


Ich wäre insofern sehr für einen Spendenaufruf mit "Eigenmittelticker". Habe btw heute meinen Aufnahmeantrag abgeschickt.
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon tessarakt » 09.06.2009 19:56

aloa5 hat geschrieben:Wenn man es ganz genau rechnen will:
229.117 Stimmen * 0,85Euro = 194.749 Euro maximal


Privatspenden werden aber auch aufgestockt. Die Verdoppelung geht also sogar noch höher als das.
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon tessarakt » 09.06.2009 19:58

Firebird hat geschrieben:Das erste Mal Geld aus der Parteienfinanzierung gibt es frühestens am 15.02.2010 und das auch nur dann wenn bis zum 30.09.09 der Rechenschaftsbericht für 2008 beim Herrn Lammert ist.
Stichwort Zuwendungsanteil.
Morgen erklär ich mehr, dauert heute zu lange...


Bist Du Schatzmeister? Ansonsten: Ich würde Dich wählen ...
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Galaxia » 09.06.2009 20:34

yogi hat geschrieben:
Galaxia hat geschrieben:Das kanns echt nicht sein, das nichtmal eine Stellungsnahme zu diesem Thema kommt.
Moin. Versuch mal ne Antwort vom BV dazu zu bekommen ... und wenn du eine bekommst, kannst du die hier posten bitte. Schreib am besten J.Seipenbush direkt an, der macht sein Monaten nahezu alleine den BV, und vergibt die Aufgaben der anderen BV´ler an seine bevorzugten Mitmacher/Innen außerhalb des BV, also sollte er dir ne Antwort drauf geben können :roll: wird er nicht, denke ich ...
mfg Y

Wichtig ist das wir genug Leute beim BP Bundesparteitag haben, die für den kommenden BV Bundesvorstand Leute wählen, die zuverlässig sind. Ich bin noch neu hier kann daher nun nicht mehr viel tun, ausser das was ich bisher aufgrund der Informationslage hier bereits gesagt habe. Wieso Herr Seipenbusch aufeinmal auf meine Fragen eingehen sollte, wen er das offensichtlich bisher nicht getan hat, bezweifle ich dann mal :)

Sehr Schade und sicherlich hat alles Gründe, nur in der Position erwarte ich einfach mehr EInsatz!

Daher sollten sich alle mal Anfang Juli Zeit nehmen und zum BP reisen und dort entsprechend abstimmen!
Ich empfehle für Leute zu stimmen, die bisher Leistung gebracht haben und auch auf Kritik wie auch imemr wenigstens mit einer Stellungsnahme eingehen und in der Tradition unseres Partei Programmes Politik machen.
Galaxia
 

Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon aloa5 » 10.06.2009 06:01

Firebird hat geschrieben:
...und im laufenden Jahr immer Abschläge auf das zu erwartende Ergebnis gezahlt werden.

Erst ab 2011 denn:
Die Parteien, für die im Festsetzungsjahr Mittel für das Vorjahr festgesetzt worden sind,
haben ohne weiteren Antrag Anspruch auf Abschlagszahlungen jeweils zur Mitte der vier
Quartale des Festsetzungsjahres in Höhe von höchstens 25 % des für das Vorjahr festgesetzten Betrages.


Das erste Mal Geld aus der Parteienfinanzierung gibt es frühestens am 15.02.2010 und das auch nur dann wenn bis zum 30.09.09 der Rechenschaftsbericht für 2008 beim Herrn Lammert ist.
Stichwort Zuwendungsanteil.
Morgen erklär ich mehr, dauert heute zu lange...

Woraus schließt Du das dieses "Ohne weiteren Antrag" nicht bedeutet, das man keinen Antrag auf Auszahlung eines Abschlages stellen kann? ;)

Ich sehe es als doch recht gesichert an, das man mit einem Wahlerfolg der einen Anspruch begründet auch einen Abschlag darauf einfordern kann. Das halte ich m.E. für trivial. Der Gesetzestext ist auch so aufgebaut, das er nur automatischen Zahlungen (also ohne Antrag mit Nachweispflichten) erfasst. ;)

Grüße
ALOA
Die AG soziale Marktwirtschaft wartet auf Deine Mitarbeit!.

Ich twittere neuerdings
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Patchy » 10.06.2009 15:55

Nur noch dieses Thema (verdächtiges Verhalten des BV) hält mich davon ab Mitglied der Piratenpartei zu werden. Ist wirklich traurig, wenn man transparente Politik verlangt, das selbst aber nicht einhalten kann. :cry:
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein)
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Firebird » 10.06.2009 16:04

Woraus schließt Du das dieses "Ohne weiteren Antrag" nicht bedeutet, das man keinen Antrag auf Auszahlung eines Abschlages stellen kann?


Hieraus:

des Festsetzungsjahres in Höhe von höchstens 25 % des für das Vorjahr festgesetzten Betrages


2009 mehr als 0,5% für die Piraten bei der Europawahl => 2009 erstes Anspruchsjahr
15.02.2010 Feststellung der Höhe der Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung durch den Bundestagspräsidenten aufgrund der Stimmenkonten und der Rechenschaftsberichte der relevanten Parteien => erstes Festsetzungsjahr für die Piraten.

Ansonsten gilt:
2009:
festgesetzter Betrag für 2008 0,00€
4 Abschlagzahlungen a 0,00€ möglich

2010:
festgesetzter Betrag für 2009 0,00€
4 Abschlagzahlungen a 0,00€ möglich

2011
festgesetzter Betrag für 2010 (potentiel) 170.000 bis 175.000€ (absulote Obergrenze Pi mal Daumen)
4 Abschlagzahlungen a 42.500 bis 43.750€ möglich

Ich sehe es als doch recht gesichert an, das man mit einem Wahlerfolg der einen Anspruch begründet auch einen Abschlag darauf einfordern kann.


Parteien unterliegen einer Rechenschaftspflicht. Abgabetermin ist der 30.09. des Anspruchsjahres (Der Termin kann vom Bundestagspräsidenten bis zum 31.12. des Anspruchsjahres verschoben werden). Verpasst eine Partei diesen Termin verliert sie unwiderruflich den Anspruch auf den Zuwendungsanteil. Verpasst die Partei den Bericht bis zum 31.12. des Festsetzungsjahres nachzureichen verwirkt sie auch noch ihren Anspruch auf den Stimmenanteil.

Oder einfach gesagt:
Der Anspruch auf staatliche Parteienfinzanierung gründet sich auf:
1. Überwinden der 0,5% bzw. 1%-Hürde
2. Der Termingerechten Abgabe des letztfälligen, formgerechten und von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Rechenschaftsberichtes (aktuell der für 2008)
3. (bei Parteien die im Vorjahr nicht anspruchsberechtigt waren, wie die Piraten) ein schriftlicher Antrag auf Festsetzung und Auszahlung der Mittel (§19 Abs 1 Parteiengesetz)

Bisher erfüllen die Piraten erst ein Drittel der Voraussetzungen und haben daher auf noch gar nichts Anspruch. Genausowenig wie Du eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen kannst, was Du vielleicht in ein paar Jahren besitzt.
Dort sitzt Dein Irrtum...
_______________________________________________________________________________________________________

Die Mittel für die Parteienfinanzierung setzen sich zusammen aus:
dem Stimmenanteil
Stimmen bei der letzten Europawahl (bei Anteil von mindestens 0,5%)
+Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (s.o.)
+Stimmen beiden jeweils letzten Landtagswahlen (bei Anteil von mindestens 1%)

Bsp.: Tierschutzpartei 2008:
0 (Bundestagswahl 2005 weniger 0,5%)
+331.388 (Europawahl 2004 1,29%)
+34.068 (Landtagswahl Sachsen 2004 1,64%)
=365.456 (0,34% der relevanten Stimmen gesamt)

365.456 * 0,85€ = 310.637,60€

und dem Zuwendungsanteil (laut Rechenschaftsbericht Vorjahr)
Mitgliedsbeiträge
+Mandatsträgerbeiträge
+Spenden von natürlichen Personen
-Beträge die 3.300€ je Person übersteigen
-nicht zuordenbaren Kleinspenden (sog. Tellersammlungen)
-Bargeldspenden höher 1.000€

wieder Bsp. Tierschutzpartei 2008:
34.951,66€
+350,00€
+27.180,43
-0,00€
-5,00€
-0,00€
=62.477,09€

62.477,09€ * 0,38 = 23.741,29€

310.637,60€ + 23.741,29€ = 334.378,89€

Die Gesamtsumme der Ansprüche aller Parteien zusammen ist auf 133 Millionen Euro begrenzt:

Gesamtsumme 2008:
154.293.566,61€
bei anteiliger Kürzung der Ansprüche der Parteien ergibt sich für die Tierschutzpartei ein Anspruch von:
288.232,32€
=absolute Obergrenze

Allerdings dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die Mittel welche die Partei selbst erwirtschaftet

Mitgliedsbeiträge
+Mandatsträgerbeiträge
+Spenden von natürliche Personen
+Spenden von juristischen Personen
+Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen
+Einnahmen aus sonstigem Parteivermögen
+Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen aus Parteiarbeit
(irrelevant sind "sonstige Einnahmen" wie Erbschaften o.ä.)

Zurück zum Beispiel:

34.951,66€
+350,00€
+27.180,43€
+0,00€
+0,00€
+4.005,25€
+45,00€
=66.532,34€
=relative Obergrenze

ausgezahlt wird der niedrigere Betrag.

Landesverbände erhalten auf von ihnen beigesteuerten Stimmenanteil 0,50€ pro Stimme unabhängig von Obergrenzen. Der Gesamtbetrag wird um den Landesanteil verringert.

34.068 * 0,50€ = 17.034,00€
für den Landesverband Sachsen
49.498,34€
für den Bundesverband der Tierschutzpartei für das Jahr 2008. Festgesetzt am 15.02.2009.
Ausgezahlt entweder am 15.02. des Festsetzungsjahres oder in 2008 in 4 Abschlagzahlungen beruhend auf dem Festsetzungsbetrag für 2007, wobei Differenzbeträge nachgefordert oder zurückgezahlt werden.

Bis zu den nächsten Wahlen mMn - im hier bestehenden Fall, also bis zu den nächsten EU-Wahlen wohl, also 5 Jahre. Wobei ich denke, dass bei der jährlichen Beantragung jeweils ein Nachweis über Umfang und Höhe zu leisten ist.


2009-2013 sind definitiv Anspruchsjahre. 2014 hängt vom Abschneiden bei der EU-Wahl ab. Tatsächliche Beträge werden nur festgesetzt wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt werden.
Noch mal explizit:

Kein Rechenschaftsbericht für 2008 -> 2010 kein einziger Cent staatliche Mittel

Bist Du Schatzmeister? Ansonsten: Ich würde Dich wählen ...


Nein, bin ich nicht. Ich nehme dem nur gerade einen Teil seiner Arbeit ab :D
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Schwan » 10.06.2009 16:06

Patchy hat geschrieben:Nur noch dieses Thema (verdächtiges Verhalten des BV) hält mich davon ab Mitglied der Piratenpartei zu werden.


Aber gerade dann solltest du Mitglied werden und mit deiner Mitgliedsstimme dafür sorgen, dass der richitige Pirat gewählt wird, um für Transparenz zu sorgen.

Ich lese mich die letzten Tage auch kreuz und quer durch die ganzen Piratenseiten und stelle fest, dass es einfach nicht genügend Mitglieder gibt, die Verantwortung übernehmen wollen. Da hilfts nur, selber anzupacken. Ich habe das für mich jedenfalls beschlossen, sofern mein erster persönlicher Eindruck von anderen Piraten mich davon nicht abhalten wird.
Die aktuellen Bundesvorstandsprotokolle findest Du immer hier: AG Verwaltungstechnisches
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon yogi » 10.06.2009 16:15

Patchy hat geschrieben:Nur noch dieses Thema (verdächtiges Verhalten des BV) hält mich davon ab Mitglied der Piratenpartei zu werden
Moin. Na ja,"verdächtig" ist das alles nicht, sonder eher als "Vorsicht" zu bezeichnen. Irgendwo hier hat elcon dazu das richtige gesschrieben: es geht einerseits drum, möglichst wenig "Angriffsfläche" zu bieten, und eben andererseits auch darum, möglichst Fehlerchen zu vermeiden bzw. dann auf andere abdrücken zu können, wenns eng werden sollte, was "ältere hier" schon ganz gut kennen.

Mein eigentliches Problem ist das vehemente schweigen und dauerhaftes aussitzen - und dann anderen, beispielsweise vielen "neuen" dann eben einiges als "Erfolg" zu verkaufen, was eben Leute die zu kurz dabei sind, eben so sehen werden, weil müssen. Andere, die länger dabei sind, haben damit so ihre Probleme, wissen, wer was macht oder eben nicht. Und wissen auch, dass schon mehrmals so einiges hätte anders laufen müssen, nicht können, sondern eben müssen. Und so einiges wird halt von einigen schweigend gedeckelt bzw. geduldet, selbst schuld, ich mach das so nicht mit, sage was ich denke. Es ist halt eben auch wie überall. Nur mit dem Unterschied, dass du hier was wirklich bewegen kannst - wenn du aktiv mitmachst und dich eben auch "einmischst".
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon yogi » 10.06.2009 16:35

Firebird hat geschrieben:Kein Rechenschaftsbericht für 2008 -> 2010 kein einziger Cent staatliche Mittel ...
Bist Du Schatzmeister? Ansonsten: Ich würde Dich wählen ...
Nein, bin ich nicht. Ich nehme dem nur gerade einen Teil seiner Arbeit ab :D

Moin und Danke an den Feuervogel!
Ich hab da noch ne Frage: Du schreibst, dass du dem gerade einen Teil seiner Arbeit abnimmst. Ist daraus zu schließen, dass du tatsächlich des PP-Schatzmeister´s Arbeit machst - oder meinst du damit deinen wirklich hervorragenden Beitrag hier?
(Irgendwie hab ich im Hinterkopf und es lässt mich nicht wirklich los, dass vor Monaten mehrere Piraten und auch Nicht-Piraten die Arbeit des PP-Bundesschatzis übernommen hatten oder vom Rest-BV dazu und dafür auch ab und zu mal wieder jemand anderes "bestimmt" wurde :roll: , es hätte da bereits eigentlich nen AoBuPT geben müssen zumal auch der BU-GenSek deutlich wenig oft anwesend war und ist!)

Wie auch immer, es bleibt zu hoffen, dass irgendwer es schafft, das alles dem BV so rüberzubringen
Ich für meinen Teil hab da so meine Bedenken 8) ... so insgesamt gesehen ... und ich mach mir weiterhin so meine Gedanken! Ganz sicher!
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Firebird » 11.06.2009 15:45

Du schreibst, dass du dem gerade einen Teil seiner Arbeit abnimmst...
...meinst du damit deinen wirklich hervorragenden Beitrag hier?


Genau so :)
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon Jan » 11.06.2009 16:03

Firebird, danke für die hervorragende Ausarbeitung! Eine Frage hab ich noch: Wenn die Piraten also bis zum Stichtag dieses Jahr Rechenschaftsbericht und Antrag korrekt einreichen, werden sie ab 2010 ja vermutlich so viel Geld erhalten, wie die relative Obergrenze hergibt. Mir ist auch nach Lektüre des PartG nicht ganz klar welches Jahr für die Berechnung dieser Obergrenze (für das Jahr 2010) herangezogen wird. Ich denke zwar es ist 2009, aber der Rechenschaftsbericht von 2009 wird erst in der zweiten Hälfte 2010 vorgelegt. Die Abschläge müssten also grob geschätzt werden. Liege ich da richtig?
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon yogi » 11.06.2009 16:10

Firebird hat geschrieben:Das erste Mal Geld aus der Parteienfinanzierung gibt es frühestens am 15.02.2010 und das auch nur dann wenn bis zum 30.09.09 der Rechenschaftsbericht für 2008 beim Herrn Lammert ist.

@jan - ne wirklich feine Arbeit vom firebird, kannste das mal an diverse Vorstände weiterreichen, damit das alles mal in die Wege geleitet wird, wäre nett
@firebird: merci noch mal, irgendwie rührts mich dann doch echt, dass einfach so von dir das hier gepostet wird, meinen ausdrücklichen Respekt dafür!
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon aloa5 » 11.06.2009 16:42

Firebird hat geschrieben:
Woraus schließt Du das dieses "Ohne weiteren Antrag" nicht bedeutet, das man keinen Antrag auf Auszahlung eines Abschlages stellen kann?


Hieraus:

des Festsetzungsjahres in Höhe von höchstens 25 % des für das Vorjahr festgesetzten Betrages

Du unterschlägst (wiederum) den relevanten Teil des Textes.

Daher noch einmal den ganzen Text:
Die Parteien, für die im Festsetzungsjahr Mittel für das Vorjahr festgesetzt worden sind, haben ohne weiteren Antrag Anspruch auf Abschlagszahlungen jeweils zur Mitte der vier Quartale des Festsetzungsjahres in Höhe von höchstens 25 % des für das Vorjahr festgesetzten Betrages.

Das bedeutet der komplette Absatz ist alleine
A) für die Parteien relevant für die "im Festsetzungsjahr Mittel für das Vorjahr festgesetzt worden sind"

B) für die Parteien aus A) und die Fälle relevant in welchen kein weiterer Antrag gestellt wurde

2009 mehr als 0,5% für die Piraten bei der Europawahl => 2009 erstes Anspruchsjahr

Das ist vermutlich korrekt (nämlich dann, wenn Wahljahr=Anspruchsjahr bzw. Kalenderjahr=Anspruchsjahr gilt - und damit auch für Einnahmen 2009 welche vor der Wahl in die Kasse gezahlt worden sind Beträge kommen werden; das ist aus Deinem Quoting nicht ersichtlich.)
15.02.2010 Feststellung der Höhe der Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung durch den Bundestagspräsidenten aufgrund der Stimmenkonten und der Rechenschaftsberichte der relevanten Parteien => erstes Festsetzungsjahr für die Piraten.

Das steht oben nirgends so bzw. wenn, dann ist nicht ausgeschlossen, das man abseits eines Festsetzungsjahres Abschläge gezahlt werden können-- und das auf Antrag.
Ansonsten gilt:
2009:
festgesetzter Betrag für 2008 0,00€
4 Abschlagzahlungen a 0,00€ möglich

Das ist meiner Ansicht nach recht eindeutig falsch.
Korrekt würde es so lauten:
..
4 Abschlagszahlungen ohne Antrag a 0,00 Euro möglich.

3. (bei Parteien die im Vorjahr nicht anspruchsberechtigt waren, wie die Piraten) ein schriftlicher Antrag auf Festsetzung und Auszahlung der Mittel (§19 Abs 1 Parteiengesetz)

Na also ;)

Bisher erfüllen die Piraten erst ein Drittel der Voraussetzungen und haben daher auf noch gar nichts Anspruch. Genausowenig wie Du eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen kannst, was Du vielleicht in ein paar Jahren besitzt.
Dort sitzt Dein Irrtum...

Ich unterliege keinem Irrtum - und ich habe auch nicht behauptet, das ein Blanko-Anspruch besteht und man mit "wir wollen Geld" einen Scheck bekommt. ;) Meine Aussage war, das man einen Antrag auf Auszahlung stellen kann. Und das kann man wie Du richtig festgestellt hast lt. §19 Abs 1 machen wenn man alle Dinge wie Rechenschaftsbericht und Unterlagen über die voraussichtlichen Einnahmen etc. beibringt und via Antrag einreicht.

Ich bin mir (zu reichlich 100%) sicher, das entgegen Deiner Aussage bereits 2009 Gelder fließen können (sie müssen es nicht - das ist sicher etwas Arbeit).

Grüße
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Re: Betreff Wahlkampfkostenerstattung geregelt?

Beitragvon yogi » 12.06.2009 05:23

aloa5 hat geschrieben:Ich bin mir (zu reichlich 100%) sicher, das entgegen Deiner Aussage bereits 2009 Gelder fließen können (sie müssen es nicht - das ist sicher etwas Arbeit).
Moin. Es könnte ja mal ein Mitglied beim derzeitigen Bundesschatzi-Vertreter und Bewerber für den Bundesvorsitz A.P. anfragen, er müsste da wohl Antworten geben können - zumindest ist er auch weil woanders Vorsitzender, durchaus in der Lage, sich ganz legitim informieren dürfen und können.
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