Woraus schließt Du das dieses "Ohne weiteren Antrag" nicht bedeutet, das man keinen Antrag auf Auszahlung eines Abschlages stellen kann?
Hieraus:
des Festsetzungsjahres in Höhe von höchstens 25 % des für das Vorjahr festgesetzten Betrages
2009 mehr als 0,5% für die Piraten bei der Europawahl => 2009 erstes
Anspruchsjahr15.02.2010 Feststellung der Höhe der Ansprüche auf staatliche Parteienfinanzierung durch den Bundestagspräsidenten aufgrund der
Stimmenkonten und der
Rechenschaftsberichte der relevanten Parteien => erstes
Festsetzungsjahr für die Piraten.
Ansonsten gilt:
2009:
festgesetzter Betrag für 2008 0,00€
4 Abschlagzahlungen a 0,00€ möglich
2010:
festgesetzter Betrag für 2009 0,00€
4 Abschlagzahlungen a 0,00€ möglich
2011
festgesetzter Betrag für 2010 (potentiel) 170.000 bis 175.000€ (absulote Obergrenze Pi mal Daumen)
4 Abschlagzahlungen a 42.500 bis 43.750€ möglich
Ich sehe es als doch recht gesichert an, das man mit einem Wahlerfolg der einen Anspruch begründet auch einen Abschlag darauf einfordern kann.
Parteien unterliegen einer Rechenschaftspflicht. Abgabetermin ist der 30.09. des Anspruchsjahres (Der Termin kann vom Bundestagspräsidenten bis zum 31.12. des Anspruchsjahres verschoben werden). Verpasst eine Partei diesen Termin verliert sie unwiderruflich den Anspruch auf den Zuwendungsanteil. Verpasst die Partei den Bericht bis zum 31.12. des Festsetzungsjahres nachzureichen verwirkt sie auch noch ihren Anspruch auf den Stimmenanteil.
Oder einfach gesagt:
Der Anspruch auf staatliche Parteienfinzanierung gründet sich auf:
1. Überwinden der 0,5% bzw. 1%-Hürde
2. Der Termingerechten Abgabe des letztfälligen, formgerechten und von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Rechenschaftsberichtes (aktuell der für 2008)
3. (bei Parteien die im Vorjahr nicht anspruchsberechtigt waren, wie die Piraten) ein schriftlicher Antrag auf Festsetzung und Auszahlung der Mittel (§19 Abs 1 Parteiengesetz)
Bisher erfüllen die Piraten erst ein Drittel der Voraussetzungen und haben daher auf noch gar nichts Anspruch. Genausowenig wie Du eine Hypothek auf ein Haus aufnehmen kannst, was Du vielleicht in ein paar Jahren besitzt.
Dort sitzt Dein Irrtum...
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Die Mittel für die Parteienfinanzierung setzen sich zusammen aus:
dem Stimmenanteil
Stimmen bei der letzten Europawahl (bei Anteil von mindestens 0,5%)
+Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (s.o.)
+Stimmen beiden jeweils letzten Landtagswahlen (bei Anteil von mindestens 1%)
Bsp.: Tierschutzpartei 2008:
0 (Bundestagswahl 2005 weniger 0,5%)
+331.388 (Europawahl 2004 1,29%)
+34.068 (Landtagswahl Sachsen 2004 1,64%)
=365.456 (0,34% der relevanten Stimmen gesamt)
365.456 * 0,85€ = 310.637,60€
und dem Zuwendungsanteil (laut Rechenschaftsbericht Vorjahr)
Mitgliedsbeiträge
+Mandatsträgerbeiträge
+Spenden von natürlichen Personen
-Beträge die 3.300€ je Person übersteigen
-nicht zuordenbaren Kleinspenden (sog. Tellersammlungen)
-Bargeldspenden höher 1.000€
wieder Bsp. Tierschutzpartei 2008:
34.951,66€
+350,00€
+27.180,43
-0,00€
-5,00€
-0,00€
=62.477,09€
62.477,09€ * 0,38 = 23.741,29€
310.637,60€ + 23.741,29€ = 334.378,89€
Die Gesamtsumme der Ansprüche aller Parteien zusammen ist auf 133 Millionen Euro begrenzt:
Gesamtsumme 2008:
154.293.566,61€
bei anteiliger Kürzung der Ansprüche der Parteien ergibt sich für die Tierschutzpartei ein Anspruch von:
288.232,32€
=absolute Obergrenze
Allerdings dürfen die staatlichen Mittel nicht höher sein als die Mittel welche die Partei selbst erwirtschaftet
Mitgliedsbeiträge
+Mandatsträgerbeiträge
+Spenden von natürliche Personen
+Spenden von juristischen Personen
+Einnahmen aus Unternehmensbeteiligungen
+Einnahmen aus sonstigem Parteivermögen
+Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Veröffentlichungen und sonstige Einnahmen aus Parteiarbeit
(irrelevant sind "sonstige Einnahmen" wie Erbschaften o.ä.)
Zurück zum Beispiel:
34.951,66€
+350,00€
+27.180,43€
+0,00€
+0,00€
+4.005,25€
+45,00€
=66.532,34€
=relative Obergrenze
ausgezahlt wird der niedrigere Betrag.
Landesverbände erhalten auf von ihnen beigesteuerten Stimmenanteil 0,50€ pro Stimme unabhängig von Obergrenzen. Der Gesamtbetrag wird um den Landesanteil verringert.
34.068 * 0,50€ = 17.034,00€
für den Landesverband Sachsen
49.498,34€
für den Bundesverband der Tierschutzpartei für das Jahr 2008. Festgesetzt am 15.02.2009.
Ausgezahlt entweder am 15.02. des Festsetzungsjahres oder in 2008 in 4 Abschlagzahlungen beruhend auf dem Festsetzungsbetrag für 2007, wobei Differenzbeträge nachgefordert oder zurückgezahlt werden.
Bis zu den nächsten Wahlen mMn - im hier bestehenden Fall, also bis zu den nächsten EU-Wahlen wohl, also 5 Jahre. Wobei ich denke, dass bei der jährlichen Beantragung jeweils ein Nachweis über Umfang und Höhe zu leisten ist.
2009-2013 sind definitiv Anspruchsjahre. 2014 hängt vom Abschneiden bei der EU-Wahl ab. Tatsächliche Beträge werden nur festgesetzt wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt werden.
Noch mal explizit:
Kein Rechenschaftsbericht für 2008 -> 2010 kein einziger Cent staatliche MittelBist Du Schatzmeister? Ansonsten: Ich würde Dich wählen ...
Nein, bin ich nicht. Ich nehme dem nur gerade einen Teil seiner Arbeit ab
