Urheberrechtlich ist die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse und Verfügungen) im Internet unproblematisch.
Gemäß § 5 UrhG genießen gerichtliche Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen in der Entscheidung aufgeführte Namen sämtlicher beteiligten Personen grundsätzlich anonymisiert (unkenntlich) gemacht werden.
Siehe dazu auch: ---> Publikation von Gerichtsentscheidungen