Al_Mighty hat geschrieben:mich störts jetzt nicht. außerdem überlegen sich die jugendlichen, die nacktbilder ihrer exfreundinnen ins internet stellen vielleicht vorher ob sie es wirklich machen sollen oder nicht.
btw gibts eigentlich irgendwas gesetzliches für diesen fall? so nach dem motto ich war jung und dumm aber bitte bitte kann die polizei oder der staat die internet seite löschen oder den betreiber ermahnen etc?
wenn ne 16 jährige gut aussieht kannste auch noch 2 jahre länger warten um sie nackt zu sehen

und momentan mit dem ganzen hype um dsds und topmodel (davor sollte man die jugend mal schützen) finde ich den schutz eigentlich ganz ok.
sex sells und man weiß nie was jugendliche alles tun würden um berühmt zu werden...
14 jahre nackt muss nicht unbedingt sein....vielleicht kann man (wenns umbedingt sein muss sagen ok ab 16 oder 17) aber in meinen augen keinesfalls vorher.
außerdem überlegen sich die jugendlichen, die nacktbilder ihrer exfreundinnen ins internet stellen vielleicht vorher ob sie es wirklich machen sollen oder nicht.Sowas ist echt das Letzte!
Aber das Gesetz schützt doch nur Frauen unter 18!
Sollen denn Frauen über 18 nicht das Recht haben, gegen die Veröffentlichung ihrer Intimität vorzugehen?
DAS hat mit dem Alter NICHTS zu tun.
Und ich glaube, Frauen wissen heute auch schon mit 14, wie riskant es ist, Aktfotos von sich machen zu lassen!
(Vielleicht spielt auch der "Reiz der Gefahr" eine Rolle!? Der geht verloren, jetzt hat der Fotografierende das Risiko.)
Wenn wir hier über das Internet-Zeitalter reden,
dann sollte man eine klare Unterscheidung zwischen "Verbreitung" und "Besitz" machen!
Wer Pornografie nur
besitzt, schadet niemandem! Das bedeutet natürlich auch, sie niemand anderem auch nur
zeigen zu dürfen!
wenn ne 16 jährige gut aussieht kannste auch noch 2 jahre länger warten um sie nackt zu sehen 
Meiner Meinung nach sehen Frauen mit 15 am besten aus! Natürlich brauchen sie dazu nicht nackt zu sein... wozu gibt es Badeanzüge etc?
sex sells und man weiß nie was jugendliche alles tun würden um berühmt zu werden...Das ist alles relativ:
Wenn es
alle machen würden, könnte frau damit nicht mehr berühmt werden!
Die größten Stars sind doch immer diejenigen, die am jüngsten und hübschesten aussehen und trotzdem viel zeigen.
Egal ob Porno, Popstar oder Schauspielerin. Sogar in der Politik!
(Wofür steht übrigens die neue Partei von der Pauli?)
Wie weit wäre Britney Spears wohl ohne ihre Schulmädchen-Erotik gekommen?
(Ich vergöttere sie! Ich hab immer gesagt: "Wenn es in USA legal wäre, würde sie in ihren Videos sogar nackt auftreten." Was sie inzwischen getan hat.
Obwohl sie sich nur von der Seite zeigte, hat man sie nachträglich vernebelt, damit man nicht klar erkennen kann, dass sie tatsächlich nackt ist. Wie albern!)
Aber plumpe Nacktheit allein macht aus niemandem einen Star, das muss man auch mal sagen!
Eshmael hat geschrieben:Wer mit 16 auf einer Party Spaß hat, sollte dies Geschützt vor den Augen der Weltöffentlichkeit tuen.
Denn viele Aufnahemn landen dann aus Rache im Netz.
Ich finde es richtig das es unter Strafe steht, und genauso korrekt das es ein unterschiedliches Strafmaß gibt.
Da hast Du völlig Recht!
Aber die neue Gesetzeslage geht darüber weit, weit, weit hinaus!
In den USA dürfen junge Leute schon ab 16 Auto fahren und damit eventuell fremde Menschenleben in Gefahr bringen,
aber sich selbst beim Sex zu filmen ist ihnen verboten... !
zeebie hat geschrieben:Caroline-NL hat geschrieben:In Abgrenzung zu Pädophilen, deren Ziele ich in keinster Weise unterstütze oder auch nur billige, sollte eine kritische Partei auch eine Rücknahme der letzten Sexualstrafrechtsänderungsreform fordern.
Sehe ich genauso. Hier geht es nicht um den Schutz von irgendjemandem, sondern darum, verstaubte Moralvorstellungen durchzusetzen.
Das wird spätestens dann klar, wenn man sich vor Augen hält, dass auch entsprechende Zeichnungen strafrechtlich verfolgt werden
können, bei denen niemand zu Schaden kommt.
Eshmael hat geschrieben:Ich finde es richtig das es unter Strafe steht
Dazu brauche ich aber den schwammigen Begriff "Jugendpornografie" nicht. Gegen eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten
kann man auch ohne diesen Schwachsinn vorgehen. Wie so oft haben bestehende Gesetze bisher völlig ausgereicht.
Eshmael hat geschrieben:Nein die alte gesetzgebung war nicht ausreichend weil:
Voher war es nur zivilrechtlich anklagbar (macht dein(e) Freund/in ein Nacktbild von dir) auf Basis der Persönlichkeitsrechte.
Es war also nicht strafbar, und du kontest nur Schmerzensgeld anstreben.
Jetzt ist es strafrechtlich verfolgbar.
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass
Strafrechtliche Verfolgung okay ist,
aber die Grenzen der Legalität müssen einfach vernünftig sein!
Die heutige Rechtslage erlaubt fast jede Hasspredigt unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit,
aber wer von Zärtlichkeiten mit hübschen jungen Frauen träumt, wird kriminalisiert!
(Mit "träumen" meine ich hier natürlich
schriftlich!)
Für mich jedenfalls gehören Sex und (positive!) Gefühle zusammen.
Natürlich gibt es auch jene, die den Sex zum Abreagieren missbrauchen. DAS ist Missbrauch!