da das Thema der KW 46 ja stark mit dem o.g. korreliert(e), denke ich, dass die Thematik gleich im Anschluss folgen sollte. Ich hatte vorgeschlagen, diesen Thread hier als Opener zu nehmen, da es aber keine Response gab, anbei die Zitate in chronologischer Reihenfolge als Eröffnung und Positionierung:
I.
DoS hat geschrieben:Die Schwarz-Gelbe-Bundesregierung plant mit den Gesetz "zur Beschleunigung des Wirtschaftwachstum" das angebliche die Bürger und insbesondere Familien entlasten soll, eine drastische Erhöhung des Kindesunterhalts um mindestens 13 % , z.T. noch deutlich höher.
Wie schon so oft zeigt sich abermals, dass deutsche Politik keinerlei Skrupel zeigt, getrenntlebende Väter immer weiter zu schröpfen.
Schon heute gibt es weltweit kein Land, indem es derart ausufernde Unterhaltverpflichtungen gibt wie in Deutschland.
Das nun geplante Gesetz , welches auch noch als "Entlastung" verkauft wird, ist durch die Höhe der Unterhaltsteigerungen an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten.
Zu den Hintergründen:
Die Bundesregierung plant in Rahmen des erwähnten Gesetzes das Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) auf 2184€ zu erhöhen.
Da nach geltendem Gesetz der Kindesunterhalt direkt aus dem Kinderfreibetrag berechnet wird, ergibt sich damit für den Mindestunterhalt in der Altersgruppe 7-11 eine Steigerung von bisher 240€ auf 272€. In höheren Unterhaltsklassen sogar noch deutlich höhere Steigerungen.
Besonders pikant : Bei Müttern welche von Hartz 4 leben, wird der Erhalt von höheren Unterhalt direkt mit den Sozialleistungen verrechnet. Die höheren Zahlungen des Vaters laden als direkt in der Staatskasse. Der Staat bereichert sich als direkt an den Trennungsvätern und verkauft dies noch dreist als Familienförderung und Entlastung !
Quelle:
Presseerklärung des Väteraufbruches
So jetzt mal zurück zur zur AG Männer.
Um diesen Wahnsinn des Unterhaltsrechts zu verdeutlichen, wäre es sinnvoll mal eine Aufstellung der Erhöhungen des Kinderunterhalt der vergangen 20 Jahre und des Selbstbehaltes für Unterhaltspflichtige , im Vergleich dazu mit der allgemeinen Lohnerwicklung und der Inflationsrate.
Wer kennt die Zahlen dazu ? Stück ?
Der nächste Schritt wäre mal ein Info-Pdf-Flyer zu diesem Thema zu erstellen. (Das gleiche sollten wir auch zu allen anderne Themen angehen, 1 Din A4-Seite, grafisch gut aufgemacht, so dass man daraus später eventl. auch reale Flyer machen kann)
DoS
II.
VeVi hat geschrieben:Guten Morgen DoS,
danke für deinen Hinweis. Was hältst du davon, deinen Beitrag im aktuellen Thema KW-46 mit einzubringen. Nächste Woche geht es um den KU und den ganzen Sumpf der hinten dran hängt. Aktuell reden wir ja "nur" über den BU - aber da ist der KU schon inhärent (sonst bräuchte man ja keinen KU).
Zum BU und dem Einwurf von @feuerreiter schreibe ich nachher im Büro eine entsprechende Einwandbehandlung.
Aktuell habe ich den Eindruck, dass die Thematik den wenigsten vertraut ist - es wäre schade, wenn Menschen das erst am eigenen Leib erfahren müssten, was hier im Land abgeht, bevor sie sich engagieren.
Neben der Koppelung des KU an den Kinderfreibetrag kommen ja noch so "Lekkerlies" von Ex-Justizministerin Zypries hinzu, dass seit Oktober 2009 Anwaltspflicht(!) in Unterhaltssachen herrscht. Damit wurde nicht nur Klientel-Politik für Rechtsanwälte betrieben, sondern auch Tür und Tor für weitere Drangsalierungen geöffnet: Die meisten Väter können sich solche Streitigkeiten garnicht mehr leisten. Und das Thema Rechtskostenhilfe ist ein potemkisches Dorf ....
Zur Düsseldorfer Tabelle: Diese ist nicht rechtsverbindlich, sondern ein Vorschlag - Sie wird aber staatlicherseits immer so behandelt, als wäre sie Gesetz.
VeVi
Edit/Nachtrag:
Bezogen auf die Altersklasse ab 6 Jahre (=100 Prozent)
2001 bis 1.7.: Mindestunterhalt 431 DM (abzüglich halbes Kindergeld 270 DM) = 296 DM Zahlbetrag = ca. 145 Euro
2009: Mindestunterhalt 240,- Euro
2010: (vorraussichtlich) 282,- Euro
Dies entspricht (fast) einer Verdoppelung in nicht mal 10 Jahren bei stagnierenden Einkommensverhältnissen!
Der Rest in KW 47
III.
Catsister hat geschrieben:Hallo,
was mir an euren Ausführungen insgesamt fehlt, ist die Überlegung, wieviel eure Kinder real brauchen.
Da gibt es Zahlen in Tabellen und Erhöhungen und Absenkungen, an denen man "sein Recht" ablesen kann.
Aber wieviel benötigen eure realen Kinder?
Ihr könnt doch nicht im ernst glauben, dass euer Kind mit 199€ oder auch mit 272€ vollversorgt ist.
Was berechnet ihr, was euer Kind/eure Kinder real an Unterhaltskosten kosten?
Und eine weitere Frage:
fühlt ihr euch alleinverantwortlich für die Aufbringung des Kindesunterhalts oder sollte die Mutter mindestens den gleichen anteil abliefern?
IV.
VeVi hat geschrieben:Guten Morgen,
zur Einleitung erst mal der "ISUV/VDU e.V. - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht", ein Verein, der wohl kaum als besonders väterfreundlich wahrgenommen wird. Umso erstaunlicher ist es, aus dieser Ecke eine längst überfällige Kritik am Unterhaltsrecht zu vernehmen:ISUV e.V. hat geschrieben:Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2009
Starr ist die Tabelle – flexibel sind die Lebensverhältnisse
Nürnberg (ISUV) Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) weist auf die angepasste neue, ab dem 1.1.2009 gültige Düsseldorfer Tabelle hin. Offiziell wird die Düsseldorfer Tabelle am 5. 1. 2009 vom OLG Düsseldorf präsentiert. Die Anpassung der Tabelle ist notwendig, weil sich Kindergeld und Kinderfreibeträge zum Jahresanfang ändern. Allerdings an den Zahlbeträgen ändert sich wohl nicht viel, schließlich war die Erhöhung des Kindergeldes äußerst spärlich. Es lohnt sich also nicht deswegen vor Gericht zu ziehen. In der Altersstufe bis fünf Jahre mussten bisher 202, jetzt müssen wohl 199 € gezahlt werden, in der folgenden Altersstufe sind es fünf Euro weniger, in der nächsten sind es sieben Euro mehr. Verstanden werden die Unterschiede bei Betroffenen nicht. Es stellt sich die Frage: Lohnt sich dafür der ganze Aufwand und die damit provozierte Aufregung unter Betroffenen? Künftig wird es gar drei statt der bisher zwei Tabellen geben, in denen die Zahlbeträge festgelegt werden.
In einem Interview nimmt der ISUV-Vorsitzende Josef Linsler Stellung:
Was kritisieren Betroffene an der neuen Düsseldorfer Tabelle?
Noch ist sie nicht vorgestellt, aber neu ist sie nicht, sondern sie wird im Wesentlichen nur entsprechend den veränderten Kindergeldbeträgen angepasst. Vieles wird kritisiert an der Düsseldorfer Tabelle, teilweise Grundsätzliches. Seit Wochen schon wird kritisiert, dass die Selbstbehalte wohl nicht angehoben werden.
Ist diese Kritik berechtigt?
Ich denke schon, schließlich muss nicht nur für Kinder mehr ausgegeben werden, auch die Unterhaltszahlerinnen und Unterhaltszahler müssen mehr für Lebensmittel und Energie ausgeben. Man sollte die Kuh pflegen, die man melken will. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass viele Unterhaltspflichtige, die hart arbeiten, am Ende nicht viel mehr haben als Hartz IV
Empfänger. Das wird als sehr ungerecht erlebt.
Was sind weitere Kritikpunkte der Betroffenen?
Die Zahlbeträge seien zu hoch, sie entsprechen nicht dem Lohnniveau oder sie steigen schneller als das Lohniveau. Natürlich brauchen Kinder mehr Geld, schließlich gibt es Kinderarmut. Kinder sind Armutsrisiko, das ist das Problem. Bei Unterhaltspflichtigen wird eine seit Jahrzehnten vernachlässigte und verfehlte Familienpolitik besonders akut. Sicher wäre es auch gut, wenn transparenter würde, wie die Beträge festgelegt werden.
Viele unterhaltspflichtige Väter wollen doch einfach nicht zahlen.
Nein, auch wenn es noch hundertmal wiederholt wird, das stimmt nicht. Von unseren Mitgliedern weiß ich aus zahllosen Gesprächen, für Kinder wird gezahlt, oft gerne gezahlt, teilweise mehr gezahlt, wenn es finanziell möglich ist. Anders ist es da schon teilweise beim Ehegattenunterhalt. Im übrigen: Bitte sich nicht nur auf Väter zu focussieren, es gibt auch viele unterhaltspflichtige Mütter.
Es gibt doch von Betroffenen auch grundsätzliche Kritik an der Düsseldorfer Tabelle.
Ja, es wird kritisiert, das die Düsseldorfer Tabelle ein starres System ist: Da ist der be-treuende Elternteil und auf der anderen Seite der zahlende Elternteil, der eine betreut, der andere zahlt. Die Lebensverhältnisse und Lebensformen sind heute flexibler. Immer mehr Eltern praktizieren das Wechselmodell, d. h. sie teilen sich die Betreuung. Da gibt es viele Abstufungen und Regelungen. Betreuung ist heute oft aufgeteilt. Das bedeutet aber nicht, automatisch, dass auch der Kindesunterhalt halbiert oder differenziert gezahlt wird.
Werden Umgangskosten berücksichtigt?
Heftig kritisiert wird von Betroffenen auch, dass Umgangskosten nicht berücksichtigt werden. Fakt ist, dass sich einige Mütter und Väter nicht gleichzeitig Kindesunterhalt und Umgang leisten können. Kinder haben ein Recht auf Umgang, Eltern haben die Pflicht zum Umgang auch nach Trennung und Scheidung. Betroffene kritisieren, dass gemäß Düsseldorfer Tabelle der Umgang dann auf der Strecke bleibt.
Wird das jeweilige Familieneinkommen berücksichtigt?
Von Betroffenen wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass der Output der Düsseldorfer Tabelle teilweise ungerecht ist, weil die Familieneinkommen nicht oder nicht systematisch oder zu wenig berücksichtigt werden. Die eine Familie – zwei Erwachsene und ein Kind - erzielt mit Unterhalt ein Familieneinkommen von 3000 Euro, auf der anderen Seite bleiben einem Unterhaltspflichtigen am Monatsende 900 Euro, weil das Einkommen des neuen Partners beim Kindesunterhalt nicht zählt. - Das ist natürlich ein weites Feld. Das Problem ist einfach, dass sich da die starre Tabelle und die flexiblen Lebensverhältnisse reiben. Das führt zu Streit, zu juristischem Streit.
Was ist ihr Rat?
Da ist guter Rat oft teuer, wenn man vor Gericht zieht. Guter Rat kann auch billig sein, wenn sich beide Elternteile großzügig einigen. Das schont die Nerven und die Kinder. Über das System Düsseldorfer Tabelle muss angesichts der veränderten Verhältnisse nachgedacht werden.
Quelle: http://www.isuv.de/tiki-print_article.php?articleId=390
Bleiben wir mal bei der Frage, ob 240,- Euro Mindestunterhalt ausreichen. Die Rechnung sieht doch ein wenig anders aus:
1. Väter mit nur einem Kind rutschen (so sie leistungsfähig sind) eine bis zwei Stufen höher in der Einstufung. So bspw. bei 100%, Altersklasse 2 von 240,- auf 273,- Euro
2. Zu diesen 273,- Euro KU kommt das volle Kindergeld hinzu i.H.v. 184,- Euro. Dies entspricht 457,- Euro
3. Bei Alleinerziehenden kommt der Steuernachlass Klasse II dazu, sagen wir pi mal Daumen ca. 30,- Euro. Dies ergibt in der Summe 487,- Euro.
4. Dann haben wir ja noch die Erziehungs-, Betreuungs- und Kinderfreibeträge zzgl. ggf. Wohngeld, Elterngeld usw.usf.
-> ergibt vorsichtig gerechnet locker 550,- Euro / Kind in der Summe
Angenommen, die Mutter arbeitet, dann hat sie diese o.g. Summe als Add-On quasi steuerfrei obendrauf. Das ergibt schon eine ordentliche Summe in der Mischkalkulation. Denn versteuern muss den KU ja (meistens) der Kindsvater (KV). Absetzen kann er nichts davon.
Nach einem neuen BGH-Urteil muss sich der KV neben den Unterhaltsleistungen nun auch noch an den Betreuungsleistungen beteiligen (Hort, Krippe, Tagesmutter usw.)
Aber mal angenommen, die Mutter arbeitet nicht, dann steht ihr ein Mindestunterhalt von 770,- Euro zu. Dieser ist zu zahlen vom KV, wenn er nicht leistungsfähig ist, springt in Gänze das UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) ein und Vati muss den Schuldenberg irgendwann zurück zahlen.
Nehmen wir jetzt den KV:
Nettoverdienst ca. 1.500,- Euro. Mindestbehalt von 900,- Euro (in dem eine stolze Summe von 360,- Euro Warmmiete enthalten ist).
Anm.: Sollte er mit einer neuen Partnerin zusammen leben oder arbeitslos werden, dann darf er 770,- behalten.
1.500,- abzgl. 770,- Betreuungsunterhalt (BU) abzgl. 273,- KU = 457,- Euro, die dem KV verbleiben würden = Mangelfall!
Also wird so gerechnet:
1500,- abzgl. KU 273,- abzgl. 900,- Selbstbehalt = 327,- Euro BU für die KM, die Differenz bringt das UVG auf i.H.v. 443,- Euro / Monat
entsprechend 5.316,- Euro auflaufende Schulden pro Jahr.
Da es ja noch solche Lekkerlies wie "fiktives Einkommen" etc.piep piep gibt aber keine "fiktiven Unterhaltsleistungen" hat Vati keine Chance mehr auf ein selbstbestimmtes Leben bzw. Dinge wie den gemeinsamen Kindern eine adäquate Umgebung zu liefern (was eben nicht geht bei 360,- Euro Warmmiete / Monat). Aber auch für die Fahrtkosten und Verpflegung der Kinder muss er selbst aufkommen. Dabei ist es egal, ob die KM 500 km entfernt wohnt oder um die Ecke.
Spannend wird es, wenn die KM selbst bedürftig (= Hartz IV) wird, dann kassiert Mutter Staat nämlich alles ein (@stueck hatte das ja auch schon im Themenschwerpunkt KW 46 dargestellt).
Noch spannender allerdings ist die Frage, was passiert, wenn die KM mit einem neuen Partner zusammen lebt (zur Erinnerung, diese Beziehung gilt erst nach dem Ablauf von 3 Jahren als gefestigt). Die Antwort: Gar nichts! Was für den Vater gilt, nämlich eine Reduzierung des Selbstbehaltes auf 770,-, hat für die KM keinerlei Relevanz! Ist das gerecht?
-Und ist es gerecht, dass wenn die Mutter mehr verdient, als der Vater, dieser den KU trotzdem voll bezahlen muss?
Andere Länder sind da viel weiter: Da wird kurzerhand das Einkommen beider Eltern genommen und der KU anteilig berechnet, so wie es aktuell zumindest etwas beim Betreuungsunterhalt geschieht. Abgesehen davon sind die Sätze längst nicht so hoch -und fragmentiert- wie bei uns in D-Land. Es gibt auch Lösungen, wie z.B. einen prozentualen Anteil des bereinigten Netto-Einkommens zu nehmen - Nicht in D, da gilt die unterste Einkommensstufe von 1.500,- Euro, wer weniger verdient hat eben Pech gehabt und landet auf Sozialhilfeniveau.
Und wenn Papi nicht leistungsfähig ist aber anbietet das Kind hälftig zu betreuen, dann darf er das nicht, ausser zu Mutters Gnaden. Die wäre ob der geltenden Gesetze nämlich schön bescheuxxt auf "das war ihr zusteht" zu verzichten. Zum Glück denken aber nicht alle so. Einklagen bzw. ein Recht auf 50:50 hat er jedenfalls nicht.
Und ist es gerecht, seine Kinder die man liebt nur noch 4 Tage im Monat zu sehen und (wenn das Geld da ist) Bonbon-Onkel zu spielen? Sind es nicht auch die immateriellen Dinge, die einen "Kindesunterhalt" ausmachen?
Nicht nur deshalb fordere ich u.a. auch in der "AG Frauen" eine ausreichende Möglichkeit für Mütter und Väter Arbeit und Beruf vereinen zu können - für ein selbstbestimmtes Leben und für die Kinder.
Aber in D-Land wird die Kuh, die gemolken wird, sukzessive unterernährt bzw. auf Raten geschlachtet.
Um die Frage "was brauchen meine Kinder real zum Leben" zu beantworten:
- Einen Vater, der für sie da ist und da sein kann
- Keinen Mangelfall
- Liebe, Zuneigung und Beständigkeit
- Einbezug in ihre täglichen Sorgen und Nöte
- Eine gute Zeit mit halbwegs ausreichenden finanziellen Mitteln auch beim Vater
Persönliches: Mir verbleiben, da in einer Grußstadt mit horrenden Mieten wohnend exakt 129,- Euro zum Leben nach Abzug aller Fixkosten und Unterhaltszahlungen. Das führt schon mal dazu, dass der Nachwuchs fragt: "Papiii, bist du arm?" - Schönes Gefühl und tolles Vorbild, nicht wahr? Vor allem, wenn man bedenkt, dass ich arbeite und mich im Grunde dank unserer Gesetzgebung nicht mal selbst ernähren kann bzw. ein Väterwürdiges Leben führen darf
(Die Düsseldorfer-Tabelle ist zwar kein Gesetz, wird aber wie eines gehandhabt).
Als Hatz IV-Empfänger ging es mir besser: 356,- Euro zum Leben zzgl. 7,50 pro Kind und Tag zzgl. Fahrkostenerstattung.
Tja, Leistung lohnt sich eben(damit möchte ich -ausdrücklich- niemanden beleidigen, der ALG II-Empfänger ist und gerne arbeiten möchte!)
VeVi
PS: Diesen Beitrag stelle ich auch in unser Schwerpunktthema "Betreuungsunterhalt" .> viewtopic.php?f=150&t=14709, da beide Punkte thematisch zusammenhängen.
V.
stueck hat geschrieben:Catsister hat geschrieben:was mir an euren Ausführungen insgesamt fehlt, ist die Überlegung, wieviel eure Kinder real brauchen.
Wen fragst du? Den Staat, wenn er selber zahlt? Der sagt dir: 251 EUR plus 10qm Wohnraum (siebenjähriges Kind). Die Richter in Düsseldorf? Die sagen: Mindestens 456 EUR plus Betreuungskosten. Das Finanzamt? Siehe Kinderfreibetrag. Den Verband alleinerziehender Mütter? Die sagen: Mindestens 700 EUR. Pflegefamilien? Noch mehr. Alle legen dir ganz tolle, wunderbar begründete Rechnungen vor. Jeder einzelne Elternteil, der Kinder erzieht kann das sicherlich ebenso. Und die Elternteile, die das Kind "nur" am Wochenende haben, können auch Rechnungen vorlegen. Rechnungen, Rechnungen, Rechnungen! Wir bezeichnen uns deshalb einfach alle als unterhaltsberechtigt und schon kriegen wir alle Unterhalt und alle sind glücklich, oder? Unterhalt - die Lösung.
VI.
stueck hat geschrieben:VeVi hat geschrieben:Zur Düsseldorfer Tabelle: Diese ist nicht rechtsverbindlich, sondern ein Vorschlag - Sie wird aber staatlicherseits immer so behandelt, als wäre sie Gesetz.
Und sie ist einzigartig. Ein Ei im riesigen Nest der deutschen Einzigartigkeiten. Der Rest von Europa legt den Kindesunterhalt mehrheitlich in festen Prozentsätzen vom Einkommen fest. Eine steigende Zahl von Ländern übrigens beider Elterneinkommen. Oder gar nichts wird festgelegt, zunächst haben sich die Eltern selbst um eine Einigung zu bemühen.
Die Düsseldorfer Tabelle schafft das Kunststück, über die Jahre einen immer höheren Prozentsatz des Einkommens für Unterhalt zu fordern, weil sie an den Faktor Kinderfreibetrag gekoppelt ist und auch steigende Einkommen in höhere Stufen führen. So steigt der Unterhalt sowohl mit steigendem Einkommen als auch durch steigende Sätze. Auf welches Ende dieser Weg zuführt, mag sich jeder selbst ausdenken. 2011 sind wir rechnerisch bei 440 EUR Tabellenbetrag für ein sechsjähriges Kind in der alleruntersten Stufe. Das macht 31% eines bereinigten 1400 EUR Nettoeinkommens. In Österreich übrigens 18% maximal, Abzüge bei mehreren Kindern. Aber das Thema Kindesunterhalt ist ja noch kein Wochenthema.
VeVi