von Witchmaster » 17.11.2009 11:14
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/11275 vom 13.07.1998
"...Seit Beginn der neunziger Jahre wurden in der Presse (z. B. Die Woche,
31. Januar 1997) und auf Fachtagungen (Fachtagungen der
Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Hamburg e. V. vom 27. März
1996 und des Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Saarland vom 8. September 1997) über Fälle sog. "ritueller
Gewalt" berichtet. Hierbei handelt es sich um schwere sexuelle,
physische und emotionale Mißhandlung, verbunden mit dem Verwenden von
Symbolen oder mit Handlungen, die den Anschein von Religiösität, Magie
oder übernatürlicher Bedeutung haben. Gewöhnlich findet rituelle
Mißhandlung wiederholt über einen längeren Zeitraum statt. Opfer
ritueller Mißhandlung sind vor allem kleine Kinder und Frauen, deren
Widerstand durch Hypnosetechniken, Drogen oder Alkohol gebrochen wird.
Darüber hinaus sind die Opfer von ritueller Gewalt häufig sog.
Programmierungen ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um systematische
Terrorisierung unter Anwendung äußerster Gewalt, mit dem Ziel, das
Opfer gefügig zu machen, ihm Schweigegebote aufzuerlegen, mit den
Tätern Kontakt zu halten oder sich auf Anforderung selbst zu töten.
Rituell motivierte Mißhandlungen sind im Bereich der organisierten
Kriminalität und in okkultistisch-ideologischen Kreisen zu beobachten.
1. Ist der Bundesregierung das Phänomen "rituelle Gewalt" bekannt?
Wenn ja, wie bewertet sie diese Form der extremen Gewalt?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über rituelle
Gewalt vor, und wie bewertet sie diese?
Der Bundesregierung ist das Phänomen "rituelle Gewalt" bekannt.
Ihr liegen vereinzelte Informationen aus dem Bereich der psychosozialen
Beratung vor, denen zufolge einzelne Aussteiger verschiedener
satanistischer Gruppierungen betreut werden, die nach eigenen Angaben
Opfer von ritueller Gewalt geworden sind.
In der Rechtsprechung ist auf das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom
3. Juli 1992 -- 22 KLs/31 Js 20445/87 (4/89) -- zu verweisen. Das
Landgericht Lüneburg hatte den Vereinsgründer des satanistischen
"Thelema-Ordens des Argentum Nostrum" wegen Vergewaltigung, versuchter
Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Aus der Urteilsbegründung geht hervor, daß die Mitglieder des Ordens
den verschiedensten Formen von ritueller Gewalt ausgesetzt waren (z. B.
durch Meditationen mit schmerzhaften Körperhaltungen oder Bestrafungen
durch Daumenbisse, Schnitte von Rasierklingen, brennenden Zigaretten
etc.)...."